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Steuern in den Niederlanden und das Finanzamt in den Niederlanden (Belastingdienst)

12 jun 2013 | Steuern

Der grösste Teil der Einkünfte des Staates der Niederlande (Rijksoverheid) wird durch Steuern generiert, neben den ebenfalls hohen Einnahmen aus dem Verkauf von Erdgas.

Die niederländische Umsatzsteuer (BTW) und die Einkommenssteuer/Lohnsteuer (inkomstenbelasting/loonbelasting) machen in den Niederlanden das Gros an Steuern aus. Diese beiden Arten von Steuern bilden in den Niederlanden zusammen 70% der Steuereinkünfte des niederländischen Staates. Die Körperschaftssteuer (vennootschapsbelasting) trägt zu 15% zu den Einkünften aus den Steuern in den Niederlanden aus.

In den Niederlanden ist das Finanzministerium (Ministerie van Financieën) für die Umsetzung der Steuergesetzgebung verantwortlich. Dies ist insbesondere das Reichssteuergesetz (Algemeen Wet inzake Rijksbelastingen WAR) und das Einziehungsgesetz (Invorderingswet). Die faktische Ausführung der Aufgaben der Steuerinnung und der Information der Steuerpflichtigen erfolgt durch die niederländische Steuerbehörde, dem Finanzamt in den Niederlanden (Belastingdienst).

Welche Steuern werden in den Niederlanden erhoben?

In den Niederlanden werden sowohl direkte als auch indirekte Steuern erhoben. Die direkten Steuern führt der in den Niederlanden Steuerpflichtige an den Belastingdienst ab. Die indirekten Steuern werden in den Niederlanden von einem Dritten abgeführt und sind in den Preisen von niederländischen Gütern und Dienstleistungen enthalten. Sie führen zu einer Erhöhung des ursprünglichen Preises der Güter und Dienstleistungen. Dies wird z.B. an der Umsatzsteuer deutlich.

Steuern in den Niederlanden sind u.a.:

  • niederländische Einkommenssteuer (inkomstenbelasting IB);
  • niederländische Lohnsteuer (loonbelasting LB);
  • niederländische Körperschaftssteuer (vennootschapsbelasting Vpb);
  • niederländische Abgeltungssteuer (dividendbelasting);
  • niederländische Steuer auf Glücksspiele (kansspelbelasting);
  • niederländische Erbschaftssteuer (erfbelasting);
  • niederländische Kapitalertragssteuer (vermogensrendementsheffing);
  • niederländische Umsatzsteuer (omzetbelasting btw);
  • niederländischer Einfuhrzoll (rechten bij invoer);
  • niederländischer Ausfuhrzoll (rechten uitvoer);
  • niederländische Verbrauchssteuern wie die auf Alkohol (alcoholaccijns) und auf alkoholfreie Getränke (verbruiksbelasting op alcoholvrije dranken);
  • niederländische Luxussteuer auf Fahrzeuge (belasting op personenauto`s en motorrijwielen bpm);
  • niederländische Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) auf Personenkraftwagen (motorrijtuigenbelasting mrb);
  • niederländische Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) auf Lastkraftwagen (belasting zware motorrijtuigen);
  • niederländische Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting);
  • niederländische Versicherungssteuer (assuratiebelasting);
  • niederländische Umweltsteuern (milieubelastingen).

Im Allgemeinen sind in den Niederlanden die Steuern auf Vermögen niedriger als die Steuern auf Einkommen. Gleichzeitig sind in den Niederlanden die Steuern auf Einkommen progressiv und sollen einen gewissen sozialen Ausgleich bewirken. Da der niederländische Steuerabzug für Hypothekenzinsen (hypotheekaftrek) allerdings Personen mit einem hohen Einkommen und gleichzeitig einer hohen Hypothek und hohen Zinszahlungen überdurchschnittlich viel nützt, wird dieser Effekt teilweise zunichte gemacht.

Das Finanzamt in den Niederlanden (Belastingdienst NL)

Für die Einziehung der Steuern ist der Belastingdienst als Finanzamt in den Niederlanden zuständig. Bei Nichtzahlung von Steuern in den Niederlanden verfügt der Belastingdienst über die folgenden Instrumente, um die fälligen Steuern einzuziehen:

Durch die Ausfertigung eines Zwangsvollstreckungsbescheides (dwangbevel) kann der Belastingdienst NL (Finanzamt der Niederlande) Zwangsvollstreckungsmassnahmen durchführen, um eine gewisse fällige Summe beim Steuerpflichtigen ohne vorheriges Gerichtsurteil zu pfänden.

Nach der Zustellung eines Zwangsvollstreckungsbescheides (dwangbevel) kann der Belastingdienst NL (Finanzamt der Niederlande) eine Lohnpfändung durchführen und den Arbeitgeber des Steuerpflichtigen dazu verpflichten, einen Teil des Gehaltes einzubehalten und an den Belastingdienst abzuführen, um die Steuerschuld in den Niederlanden zu begleichen.

Der Belastingdienst NL (Finanzamt der Niederlande) hat sogar das Recht, alle Güter des Steuerpflichtigen zu pfänden. Allerdings hat bei Immobilien zunächst der Pfandgläubiger und danach der Hypothekar Vorrang vor dem Belastingdienst der Niederlande.

über den Betrag, den ein Steuerpflichtiger dem Belastingdienst in den Niederlanden (Finanzamt der Niederlande) schuldig ist, berechnet der Belastingdienst ausserdem ab dem ersten Verzugstag einen Schuldzins, der für jedes Quartal neu festgesetzt wird.

Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Ein Arbeitnehmer oder Unternehmer zahlt in den Niederlanden zu viel Steuern. Dann kann er sich durch eine Steuererklärung die zu viel an den Belastingdienst in den Niederlanden (Finanzamt der Niederlande) gezahlten Steuern rückerstatten lassen. über den Betrag, über den der Belastingdienst verfügen kann, ohne dass dieser ihm zusteht, zahlt der Belastingdienst (Finanzamt der Niederlande) dem Steuerpflichtigen Zinsen.

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Datum: 12.06.2013

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