Doppelbesteuerungsabkommen DBA Niederlande Firmensitz Steuern
Vielfach bedienen sich die vertragsschliessenden Staaten dem Muster der OECD. Da Staaten dabei jedoch insbesondere die Höhe der Besteuerung individuell aushandeln, liegen vielfach unterschiedliche Steuersätze zugrunde.
Die unterschiedlichen Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen auf international tätige Unternehmen können am Beispiel Deutschland/Ghana verdeutlicht werden. Vergleicht man das Abkommen zwischen diesen beiden Staaten hinsichtlich der Dividendenbesteuerung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ghana und den Niederlanden, wird eine Differenz von fünfzehn zu zehn Prozent deutlich. Unter Umständen bedeutet dies im Ergebnis, dass ein deutscher Unternehmer mit einer Tochtergesellschaft in Ghana für seine geschäftlichen Aktivitäten in Ghana grössere Steueraufwendungen hat als eine niederländische Firma mit einer Tochtergesellschaft in Ghana.
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich bei der Wahl des Unternehmensstandorts, unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten, auch die sich aus den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen resultierenden steuerlichen Gestaltungsspielräume zu berücksichtigen. Durch die Gründung einer niederländischen Gesellschaft und der Besteuerung durch die Niederlande, finden auch die gegebenenfalls günstigeren niederländischen Vertragsvereinbarungen auf Sie Anwendung. Eine wichtige Rolle spielt dabei, dass sich der Ort von dem die niederländische Gesellschaft faktisch geleitet wird, in den Niederlanden befindet. Es muss also ausreichend „Substanz“ geschaffen werden.
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Datum: 30.01.2014