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Das Transparenzregister (UBO-Register)

6 dec 2017 | Grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten, Legal

In Deutschland wurde am 1. Oktober 2017 das Transparenzregister eingeführt. Die Einführung des  Transparenzregisters („UBO-Registers“) in den Niederlanden ist für 2018 vorgesehen. Das UBO-Register ist ein nationales Zentralregister, das zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt wurde und in dem die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und juristischen Personen erfasst werden. Die Ausgangspunkte des Transparenzregisters sind somit für Deutschland und die Niederlande gleich.

Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Merkmale des UBO-Registers dar. Bitte beachten Sie dabei, dass innerhalb der europäischen Länder Unterschiede bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationale Gesetze entstehen können.

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenz-Register ist ein Register, in dem die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen erfasst und zugänglich gemacht werden. Dies sind natürliche Personen, die ein juristisches oder wirtschaftliches Interesse in einer bestimmten Art und einem bestimmten Umfang an einer niederländischen B.V. oder einer deutschen GmbH haben. Das UBO-Register verschafft Transparenz über die Tatsache, welche natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigten von einer Gesellschaft oder einer juristischen Person gelten.

Was ist der Zweck des Transparenzregisters?

Zweck des Transparenzregister ist es, juristische Eigentumsstrukturen von Unternehmen und juristischen Personen zugänglich und somit transparent zu machen. In den letzten Jahren war immer wieder die Rede von sogenannten Offshore-Firmen. Diese werden häufig zur Steuervermeidung und zur Abschirmung von Privatvermögen eingesetzt. Unter anderem aufgrund der negativen Berichterstattung wurden auf internationaler Ebene Vereinbarungen getroffen um potenzielle Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Wer wird im Transparenzregister erfasst?

Im Transparenzregister werden natürliche Personen mit einem direkten oder indirekten Anteil von mindestens 25 % an einer Gesellschaft oder einer juristischen Person erfasst. Dieses Interesse kann bestehen aus:

  • Stimmrechten;
  • Aktien, Anteilen, Inhaberaktien, Bezugsrechten auf Inhaberaktien oder Genussscheinen;
  • jeglicher anderen Form, in der Einfluss ausgeübt werden kann (z. B. über einen Treuhandvertrag).

Kann kein wirtschaftlich Berechtigter ausgewiesen werden, so ist ein sog. wirtschaftlicher Pseudo-Berechtigter anzugeben. Dies ist zumeist der Geschäftsführer einer juristischen Person.

Welche Angaben werden im Transparenzregister erfasst?

Mitteilungspflichtig im UBO-Register sind der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, der Wohnort, der Typ sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des wirtschaftlich Berechtigten.

Wer darf in das Transparenzregister Einsicht nehmen?

Das Transparenzregister ist für bestimmte Behörden (Finanzamt), Finanzdienstleister, Rechtsanwälte und Notare zugänglich. Auch Fachjournalisten können auf Antrag Einsicht in das UBO-Register erhalten. Behörden haben grundsätzlich vollen Zugang zum Transparenzregister. Für alle anderen Beteiligten ist das Transparenzregister semi-öffentlich, d. h. dass ausschliesslich die wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person eingesehen werden können, jedoch nicht, in welchen Gesellschaften eine Person weiter noch wirtschaftlich Berechtigter ist.

Wann müssen änderungen weitergegeben werden?

änderungen in Eigentumsverhältnissen sind sofort an das UBO-Register zu melden. Erfolgt die Meldung nicht oder nicht fristgemäss, kann ein Bussgeld verhängt werden.

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